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1 vollstreckbare Urkunde
прил.1) юр. исполнительный документ, документ, на основе которого может быть осуществлено принудительное исполнение2) экон. исполнительный листУниверсальный немецко-русский словарь > vollstreckbare Urkunde
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2 vollstreckbare Urkunde
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > vollstreckbare Urkunde
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3 vollstreckbare Urkunde
Das Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business-und Banking-Wörterbuch > vollstreckbare Urkunde
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4 Urkunde
fдокумент, акт; грамота; удостоверение- echte Urkunde
- exekutorische Urkunde
- falsche Urkunde
- Urkunde für ewige Bodennutzung
- gefälschte Urkunde
- notarielle Urkunde
- öffentlich beglaubigte Urkunde
- öffentliche Urkunde
- private Urkunde
- übertragbare Urkunde
- unechte Urkunde
- vollstreckbare UrkundeDeutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft > Urkunde
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5 Urkunde
Das Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business-und Banking-Wörterbuch > Urkunde
См. также в других словарях:
vollstreckbare Urkunde — vollstreckbare Urkunde, exekutorische Urkunde, die von einem Gericht oder Notar in vorgeschriebener Form aufgenommene, die Verpflichtung zur Leistung einer Geldsumme oder anderer vertretbarer Sachen oder Wertpapiere enthaltende Urkunde, in der… … Universal-Lexikon
vollstreckbare Urkunde — Urkunde, aus der der Gläubiger unmittelbar die ⇡ Zwangsvollstreckung betreiben kann (§ 794 Nr. 5 ZPO). V.U. muss vor einem deutschen Gericht oder Notar innerhalb deren Zuständigkeit in der vorgeschriebenen Form aufgenommen werden und eine… … Lexikon der Economics
Vollstreckbare Urkunde — Bei einer vollstreckbaren Urkunde handelt es sich um einen der in § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO genannten weiteren Vollstreckungstitel, aus denen neben Endurteilen die Zwangsvollstreckung stattfindet. Ebenso wie beim Prozessvergleich wird der Titel … Deutsch Wikipedia
vollstreckbare Ausfertigung — ⇡ vollstreckbare Urkunde … Lexikon der Economics
Urkunde — Archivale (bei Archiven); Schriftstück; Beleg; Unterlage; Dokument; Attest; Zeugnis; Beglaubigung; Bescheinigung; Dossier; Akte * * * Ur|kun|de [ u:ɐ̯kʊndə], die; , n … Universal-Lexikon
Vollstreckbare Urkunden — (auch Exekutorische Urkunden) nennt man diejenigen, auf Grund deren ohne weiteres (ohne gerichtliche Verfügung) die Zwangsvollstreckung erfolgen darf. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 794) findet die Zwangsvollstreckung statt aus vor dem… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Vollstreckbare Ausfertigung — Ausfertigung eines Urteils oder auch anderer Vollstreckungstitel nach § 794 ZPO, auf das eine Vollstreckungsklausel gesetzt worden ist. Sie ist eine Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung aus dem betreffenden Titel (§ 724 Zivilprozessordnung… … Deutsch Wikipedia
Exekutionstitel — Ein Vollstreckungstitel oder Schuldtitel (im österreichischem Recht: Exekutionstitel) ist eine rechtliche Anordnung zur Zahlung bzw. zu einer Handlung (z. B. Herausgabe einer Sache), Duldung oder Unterlassung (z. B. beleidigende Äußerungen), sein … Deutsch Wikipedia
Schuldtitel — Ein Vollstreckungstitel oder Schuldtitel (im österreichischem Recht: Exekutionstitel) ist eine rechtliche Anordnung zur Zahlung bzw. zu einer Handlung (z. B. Herausgabe einer Sache), Duldung oder Unterlassung (z. B. beleidigende Äußerungen), sein … Deutsch Wikipedia
Vollstreckbarer Titel — Ein Vollstreckungstitel oder Schuldtitel (im österreichischem Recht: Exekutionstitel) ist eine rechtliche Anordnung zur Zahlung bzw. zu einer Handlung (z. B. Herausgabe einer Sache), Duldung oder Unterlassung (z. B. beleidigende Äußerungen), sein … Deutsch Wikipedia
Vollstreckungstitel — Ein Vollstreckungstitel oder Schuldtitel (im österreichischem Recht: Exekutionstitel) ist eine rechtliche Anordnung zur Zahlung bzw. zu einer Handlung (z. B. Herausgabe einer Sache), Duldung oder Unterlassung (z. B. beleidigende Äußerungen), sein … Deutsch Wikipedia